Brandschutzhelfer
Gemäß §10 des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer zu benennen. Diese unterstützen den Brandschutzbeauftragten und übernehmen Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung. Hierfür ist Wissen über die notwendigen Erstmaßnahmen in einem Gefahrenfall unabdingbar.